Förderungen

Sächsischer Literaturrat

Der Sächsische Literaturrat hat ein neues Programm mit Kooperationsangeboten für (Schul)Lesungen. Antragsfrist für das zweite Halbjahr 2023 ist der 30. Juni 2023 (Durchführungszeitraum 01. August 2023 bis 31. Dezember 2023) und der 31. Dezember 2023 für das erste Halbjahr 2024 (Durchführungszeitraum 01. Februar 2024 bis 30. Juni 2024).

Förderprogramm für Schulen und Hochschulen des Deutschen Literaturfonds

Literarische Initiativen an Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie einen Autor oder eine Autorin nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem oder ihrem Werk einladen möchten.

Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen

Auch über den Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen werden Autorenbegegnungen gefördert. Bei letzterem ist eine Mitgliedschaft erforderlich, dann können mit einem geringen Eigenanteil über das ganze Schuljahr hinweg Lesungen veranstaltet werden. Ansprechpartnerin ist Susanne Karge (susanne.karge@kulturpassage.de).

Förderprogramm „Kultur Kollaborateure“ des Leipziger Kulturamts

Das Programm „Kultur Kollaborateure“ des Leipziger Kulturamts ermöglicht längerfristige Partnerschaften zwischen Schulen, Horten und Kitas und Kulturschaffenden. Die Partnerschaften bewerben sich gemeinsam auf die Teilnahme im Programm und erhalten bis zu 4.000 Euro, um im Laufe eines Kalenderjahres individuelle Kulturprojekte umzusetzen.